Transparenzpflicht
Es müssen alle von Seiten der öffentlichen Verwaltungen gewährten Beiträge und finanziellen Zuwendungen veröffentlicht werden, falls insgesamt der Betrag von 10.000 Euro oder mehr im Jahr kassiert wurde.
Die Veröffentlichung kann auf der Webseite oder - falls eine solche nicht vorhanden ist - auch auf der eigenen Facebook Seite veröffentlicht werden.
Beiträge 2019:
Autonome Provinz Bozen Südt. Amt für Jugendarbeit- Dekret Nr. 8200 vom 16.05.19 = 11.000.- Euro
Gemeinde Welschnofen - ordentlicher Beitrag 2019 = 2.950.- Euro
Beiträge 2023:
Autonome Provinz Bozen Südt. Amt für Jugendarbeit- Dekret Nr. 8200 vom 16.05.19 = 6.880.- Euro
Gemeinde Welschnofen - ordentlicher Beitrag = 3.000.- Euro
Gemeinde Welschnofen - außerordentlicher Beitrag = 2.700.- Euro